E Visu - Handels- oder Investorenvisum der USA - USAG24, Inc
Datum: Mittwoch, dem 14. Juli 2010
Thema: Österreich Frage


Das E-1 Visum erlaubt es Ausländern oder
bestimmten Mitarbeitern qualifizierter
juristischer Personen ...

Das E-1 Visum erlaubt es Ausländern oder
bestimmten Mitarbeitern qualifizierter
juristischer Personen, in die Vereinigten
Staaten einzureisen, um "umfangreiche
Handelstätigkeiten" zwischen den
Vereinigten Staaten und dem eigenen
Land zu betreiben. Mit einem E-2
Visum können Anleger oder bestimmte
Mitarbeiter qualifizierter juristischer
Personen "ausschließlich zum Zweck
des Aufbaus und der Leitung eines
Unternehmens, in dem der berechtigte
Anleger bzw. die juristische Person
beträchtliches Kapital investiert hat
beziehungsweise investieren wird" in
die USA einreisen. Beide Visa erfordern
ein Abkommen zwischen den
Vereinigten Staaten und dem Land,
in dem der Antragsteller geboren wurde
beziehungsweise dessen Staatsbürgerschaft
er besitzt. Solche Abkommen gibt es
zwischen den Vereinigten Staaten und
europäischen Ländern wie Österreich,
Belgien, Deutschland und der Schweiz.
Mitarbeiter von E-1 bzw. E-2-Unternehmen
müssen Aufgaben in der Leitung bzw. der
Unternehmensführung wahrnehmen oder
über bestimmte Qualifikationen verfügen,
die ihre Tätigkeit für den Betrieb des
Unternehmens notwendig machen.
Ausländer müssen E-Visa üblicherweise
außerhalb der Vereinigten Staaten bei
einem amerikanischen Konsulat beantragen.
Die Konsulate verlangen ausführliche
Unterlagen zum Nachweis aller
Anforderungen eines E-Visums. E-Visa
werden für eine Laufzeit von je 5 Jahren
ohne Beschränkung der maximalen
Aufenthaltsdauer gewährt.

www.usag24.com
www.usag24-group.com

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com



Das E-1 Visum erlaubt es Ausländern oder
bestimmten Mitarbeitern qualifizierter
juristischer Personen ...

Das E-1 Visum erlaubt es Ausländern oder
bestimmten Mitarbeitern qualifizierter
juristischer Personen, in die Vereinigten
Staaten einzureisen, um "umfangreiche
Handelstätigkeiten" zwischen den
Vereinigten Staaten und dem eigenen
Land zu betreiben. Mit einem E-2
Visum können Anleger oder bestimmte
Mitarbeiter qualifizierter juristischer
Personen "ausschließlich zum Zweck
des Aufbaus und der Leitung eines
Unternehmens, in dem der berechtigte
Anleger bzw. die juristische Person
beträchtliches Kapital investiert hat
beziehungsweise investieren wird" in
die USA einreisen. Beide Visa erfordern
ein Abkommen zwischen den
Vereinigten Staaten und dem Land,
in dem der Antragsteller geboren wurde
beziehungsweise dessen Staatsbürgerschaft
er besitzt. Solche Abkommen gibt es
zwischen den Vereinigten Staaten und
europäischen Ländern wie Österreich,
Belgien, Deutschland und der Schweiz.
Mitarbeiter von E-1 bzw. E-2-Unternehmen
müssen Aufgaben in der Leitung bzw. der
Unternehmensführung wahrnehmen oder
über bestimmte Qualifikationen verfügen,
die ihre Tätigkeit für den Betrieb des
Unternehmens notwendig machen.
Ausländer müssen E-Visa üblicherweise
außerhalb der Vereinigten Staaten bei
einem amerikanischen Konsulat beantragen.
Die Konsulate verlangen ausführliche
Unterlagen zum Nachweis aller
Anforderungen eines E-Visums. E-Visa
werden für eine Laufzeit von je 5 Jahren
ohne Beschränkung der maximalen
Aufenthaltsdauer gewährt.

www.usag24.com
www.usag24-group.com

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der US AG 24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, die Sie vor, während und auch nach der Gründung umfassend beraten und betreuen.
Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine US Corporation bietet, zu 100% zu nutzen.
USAG24 Group
MIchael Schmidt
Freidrichstr 50
10117
Berlin
pr@usag24.com
+49 30 80932893
http://usag24.com







Dieser Artikel kommt von Österreich News & Österreich Infos & Österreich Tipps !
http://www.oesterreich-news-247.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.oesterreich-news-247.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1223